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SUMMARY:Schulung Jahresabschluss – Das Arbeitsergebnis für Werkstatträte
DESCRIPTION:Teilnahmegebühr pro Person: 300\n\nNach der WMVO hat der Werkstattrat bei der Verwendung und der Darstellung des Arbeitsergebnisses ein Mitwirkungsrecht (§5 Abs. 1 Nr. 1 WMVO). Mitwirken bedeutet, dass der Werkstattrat informiert werden muss. Und dass er eigene Vorschläge zur Verwendung und Darstellung des Arbeitsergebnisses machen kann. Außerdem kann er sich mit der Werkstattleitung beraten. Und der Werkstattrat hat bei den Arbeitsentgelten ein Mitbestimmungsrecht (§5 Abs. 2 Nr. 3 WMVO). Mitbestimmen bedeutet, dass die Werkstattleitung nicht ohne Zustimmung des Werkstattrates eine Entscheidung treffen darf. Die Werkstattleitung muss sich bei der Festsetzung der Steigerungsbeträge mit dem Werkstattrat einigen. Um diese Aufgaben wahrnehmen zu können, muss der Werkstattrat einbezogen werden. Nur dann kann er mitwirken und mitbestimmen. Über das Arbeitsergebnis wird im Jahresabschlussgespräch gesprochen. Dabei geht es auch um die Festsetzung der Steigerungsbeträge, wieviel Geld vom Arbeitsergebnis an die Menschen ausgezahlt wird. Diese Schulung soll die Werkstatträte auf das Jahresabschlussgespräch vorbereiten und die wirtschaftlichen Zusammenhänge einer WfbM erklären. Es soll vermittelt werden, wo und wie man die wirtschaftlichen Verhältnisse der Werkstatt ablesen kann und auf welche Kennzahlen man im Jahresabschlussgespräch achten muss. Außerdem sollen die durch Übungen und Informationen die Mitwirkung- und Mitbestimmungsrechte gestärkt werden. Anhand von der Erarbeitung verschiedener Musterformulare soll außerdem die Werkstattratsarbeit erleichtert werden.\n\n \n
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